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Erst wenn ein Grundstück zum Bauplatz erklärt wurde, ist es bebaubar. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen ist. (Ausnahmen wie z.B.: landwirtschaftliche Bauten und dergleichen möglich)
Die Ausweisung im Grundstücksverzeichnis des Vermessungsamtes (Grundbuchsauzug) als Baufläche
sagt nichts über die Bebaubarkeit aus.
In der Bauplatzerklärung werden die Bauplatzgrenzen,
die Aufschliessung, wie Zufahrt, Stromversorgung, Abwasserbeseitigung und Wasseranschluss, eventuelle Abtretungsflächen und die Bebauungsrichtlinien festgelegt.
Bauplatzgrenzen müssen mit den Grundstücksgrenzen nicht identisch sein.
Bauplätze dürfen aber mehrere Grundstücke gehen. Vorraussetzung dafür ist jedoch der
Flächenwidmungsplan und die Zustimmung der Eigentümer.
Achtung: Diese Bestimmungen sind im Bundesland salzburg gültig. (Salzburger Baurecht)

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