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Erst wenn ein Grundstück zum Bauplatz
erklärt wurde, ist es bebaubar. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück im Flächenwidmungsplan als
Bauland ausgewiesen ist. (Ausnahmen wie z.B.: landwirtschaftliche Bauten und dergleichen möglich)
Die
Ausweisung im Grundstücksverzeichnis des Vermessungsamtes (Grundbuchsauzug) als Baufläche sagt nichts über die Bebaubarkeit aus.
In der Bauplatzerklärung werden die Bauplatzgrenzen, die Aufschliessung, wie Zufahrt, Stromversorgung, Abwasserbeseitigung und Wasseranschluss,
eventuelle Abtretungsflächen und die Bebauungsrichtlinien festgelegt.
Bauplatzgrenzen müssen mit den Grundstücksgrenzen nicht identisch sein.
Bauplätze dürfen aber
mehrere Grundstücke gehen. Vorraussetzung dafür ist jedoch der Flächenwidmungsplan und die Zustimmung der Eigentümer.
Achtung: Diese Bestimmungen sind im Bundesland salzburg gültig.
(Salzburger Baurecht)
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