Erst wenn ein Grundstück zum Bauplatz erklärt wurde,  ist es bebaubar.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück im  Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen ist.
(Ausnahmen wie z.B.: landwirtschaftliche Bauten und dergleichen möglich)

Die Ausweisung im  Grundstücksverzeichnis des Vermessungsamtes (Grundbuchsauzug) als Baufläche sagt  nichts über die Bebaubarkeit aus.

In der Bauplatzerklärung werden die  Bauplatzgrenzen, die Aufschliessung, wie Zufahrt, Stromversorgung,  Abwasserbeseitigung und Wasseranschluss, eventuelle Abtretungsflächen und die  Bebauungsrichtlinien festgelegt.

Bauplatzgrenzen müssen mit den  Grundstücksgrenzen nicht identisch sein.

Bauplätze dürfen aber mehrere  Grundstücke gehen. Vorraussetzung dafür ist jedoch der Flächenwidmungsplan und  die Zustimmung der Eigentümer.

Achtung: Diese Bestimmungen sind im Bundesland salzburg gültig. (Salzburger Baurecht)

Vermessung und Geoinformation in Salzburg und Umgebung

Für das Bauplatzansuchen ist ein Höhenplan mit Koordinativer Ausweisung der Bauplatzfläche, Geländeschnitte, ein Übersichtsplan, ein Technischer Bericht in 3-facher Ausfertigung anzufertigen.

Preisanfrage zur Bauplatzerklärung - hier gehts weiter . . .
 

  (c)1995 - 2006 by GEOPLAN Vermessung & Geoinformation GmbH
  A- 5321 KOPPL  Dorfstrasse 1 

          Tel. 0043 6221 7799 0  /  Fax: 0043 6221 7799 3
               Email:
office@geoplan.at

Mitglied des Fachverbandes der Technischen Büros - Ingenieurbüros
Mitglied des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie